Weiter kein reguläres Training (Bericht in der NW vom 29. Mai 2020)
Corona-Regeln: Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen rät allen Vereinen dringend davon ab, wieder mit Kontakt zu trainieren
Lübbecke/Kaiserau. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am Mittwoch eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die auch sportliche Aktivitäten betrifft. Sie tritt vom 30. Mai an in Kraft. Darin enthalten sind unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein regulärer Trainings- oder Wettkampfbetrieb im Amateur- und Jugendfußball möglich ist.
Unter Paragraph 9 „Sport“ heißt es in Absatz 1, dass „der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb […]“ untersagt ist. Weiter heißt es unter Absatz 4 zwar, dass für „Personen, die zu den in Paragraph 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig“ ist – jedoch schließt dies ausdrücklich nur Gruppen mit einer Maximalanzahl von zehn Personen ein. Sportfeste wie zum Beispiel Fußball-Turniere, Freundschaftsspiele und ähnliche Sportveranstaltungen sind ferner bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt (Paragraph 9, Absatz 6). „Die Einhaltung der Hygienekonzepte für ein kontaktfreies Training stellt für viele Vereine bereits eine große Herausforderung dar. Wir halten es für wenig praktikabel, dass maximal zehn Spielerinnen und Spielern untereinander wieder mit Kontakt trainieren können, zumal die übrigen Hygienevorschriften nach wie vor eingehalten und Personendaten erfasst werden müssen“, sagt Holger Bellinghoff.
Der Vizepräsident Jugend im FLVW rät Vereinen davon ab, wieder mit Kontakt zu trainieren. „Für den Jugendfußball halten wir die neuen Lockerungen für wenig sinnvoll – zumal bis mindestens zum 31. August keine Turniere, Freundschafts- oder gar Meisterschaftsspiele ausgetragen werden können“, so Bellinghoff, der außerdem noch auf die erhöhte Gefahr einer Infektion aufmerksam macht. Ferner gilt es, die örtlichen Auflagen der jeweiligen Kommunen oder Landkreise zu beachten.