LSB-Seminar zum Thema Sportstätten
Die Landes- und Kreissportbünde bieten jedes Jahr zu verschiedenen Themen Informations-, Beratungs- und Schulungsveranstaltungen an. Ende Januar lud der KSB Minden-Lübbecke zu einem Seminar mit dem Titel „Übernahme kommunaler Sportstätten – Sportanlagen in Vereinsregie“ ein. Dieses Angebot richtete sich an Sportvereine, die die Verantwortung für kommunale Sportanlagen übernommen haben und an Vereine, die bereits eigene Anlagen unterhalten oder über die Errichtung eigener Sportanlagen nachdenken.
Da das Vereinsheim des OTSV mit Unterstützung und Beratung des LSB NRW geplant worden ist, wurde unser Sportverein als Gastgeber ausgewählt. So konnten sich die Teilnehmer direkt ein Bild von einem beispielhaften Sportlerheim mit Vereinsgeschäftsstelle und Sporträumen machen. Das Interesse an diesem aktuellen Thema war groß, so hatten sich 32 Teilnehmer angemeldet, obwohl ursprünglich maximal 25 Personen vorgesehen waren.
Nach einer Begrüßung erläuterte Helmut Schemmann, leitender Sportreferent des KSB, den Anwesenden, welche Schritte erforderlich waren, um das Projekt OTSV-Vereinsheim zu verwirklichen. Schwerpunkte dabei waren die Kostenkalkulation und das vom LSB favorisierte Konzept, einen Kursraum als zukunftsweisendes Herzstück einzuplanen.
Anschließend stellte Herr Schemmann die Sportförderungsmöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Um Planungssicherheit für die Sportvereine zu schaffen, wird NRW demnächst einen Fördertopf über ca. 300 Millionen Euro auflegen mit einer Laufzeit bis 2022. Gefördert werden damit sowohl innovative Projekte, wie auch Instandsetzungen bestehender Objekte. Die maximale Höhe der Zuwendung liegt beim 5fachen der aktuellen Sportpauschale der zuständigen Kommune.
Im zweiten Teil des Seminares legte Dietmar Fischer, Fachreferent des LSB, die steuerlichen, versicherungstechnischen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterhaltung vereinseigener bzw. übernommener Sportanlagen dar. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt war die Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und von Übertragungsverträgen mit der Kommune, dort muss zum Beispiel geklärt sein, wer die Verkehrssicherungspflicht für das übernommene Objekt trägt.
Da aus Kostengründen zunehmend mehr Kommunen bestrebt sind, überwiegend durch den Vereinssport genutzte Sportanlagen an die Vereine zu übertragen, traf das Thema dieses Abends auf viele interessierte und selbst betroffene Zuhörer. Dank der beiden qualifizierten Referenten konnten in dieser informativen Veranstaltung viele Fragen geklärt und etliche gute Ratschläge mit nach Hause genommen werden.