Einladung zur Jahreshauptversammlung

  • 30. August 2022

Liebe Mitglieder,

am 9. September 2022 um 19.30 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung statt, dazu laden wir ganz herzlich ein. Wir treffen uns in der Aula der Sekundarschule, Offelter Weg 21, Pr. Oldendorf.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsbericht
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Jahresberichte der einzelnen Abteilungen (zwischendurch Ehrungen)
  7. Vorstandswahlen
  8. Wahl eines Kassenprüfers
  9. Vorstellung und Abstimmung einer Satzungsänderung (§13 u. §14, s. unten)
  10. Verschiedenes

Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.

Mit sportlichen Grüßen

Der OTSV-Vorstand

HINWEIS:

Anträge und Wünsche bitte bis zum 26.08.2022 in der Geschäftsstelle abgeben.

GEPLANTE SATZUNGSÄNDERUNG:

§ 13

Der Gesamtvorstand

  1. Der Gesamtvorstand besteht aus:
  • den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes
  • dem Pressewart/in  stellvertretenden Kassierer/in
  • den Vertretern der Abteilungen
  • dem Vorsitzenden der Vereinsjugend
  • und den Beisitzern

§ 14

Der geschäftsführende Vorstand

  • Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der:
  • Vorsitzenden
  • Stellvertretenden Vorsitzenden
  • Geschäftsführer/in
  • Hauptkassierer/in
  • Stellvertretenden Kassierer/in  Pressewart/in
  • Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des §26 BGB. Die Bestellung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Bestellung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der geschäftsführende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer geschäftsführender Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB.